Elektronische Semesterapparate
Zusätzlich zu den "klassischen" Semesterapparaten bieten wir elektronische Semesterapparate an. Die jeweilige Fachbibliothek digitalisiert die von Ihnen gewünschte Literatur, unter Beachtung des geltenden Urheberrechts, und stellt diese für Sie in die Lernplattform Stud.IP ein.
So stehen Ihren Studierenden Zeitschriftenaufsätze, Auszüge aus Büchern und Internetquellen in PDF-Qualität in Farbe jederzeit und von jedem Arbeitsplatz aus zur Verfügung.
Sie können Ihre Literaturliste komfortabel mit unserem Online-Formular erstellen.
Organisatorisches
- Bitte beachten Sie die Abgabefristen für Ihre Literaturlisten: für das Sommersemester bis zum 01. März und für das Wintersemester bis zum 01. September. Literaturlisten, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, können nicht immer umgehend bearbeitet werden.
- Registrieren Sie sich zunächst bei Stud.IP.
- Ihre Veranstaltung wird aus dem Online-Vorlesungsverzeichnis (HIS-LSF) übernommen. Finden Sie Ihre Veranstaltung nicht vor, wenden Sie sich an Ihren HIS-LSF-Beauftragten.
- Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Institutsadministrator für Stud.IP.
Rechtliches
- Die rechtliche Grundlage für die Bereitstellung elektronischer Dokumente ohne Zustimmung des Urhebers und zum Zweck der Veranschaulichung im Unterricht (§ 52a UrhG) ist bis zum 31.12.2014 befristet.
- Es können keine Bücher ohne Zustimmung des Urhebers in elektronische Netze eingestellt werden. Es kann lediglich nur ein „kleiner Teil“ eines Gesamtwerkes bereitgestellt werden. Hierzu zählen z. B. einzelne Kapitel oder Zeitschriftenaufsätze. Sollten wir bei der Bearbeitung des Semesterapparates feststellen, dass es zu Problemen bei der Bereitstellung kommen kann, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
- Auf urheberrechtlich geschützte Dokumente kann in Ihrer Veranstaltung erst zugegriffen werden, wenn die Veranstaltung passwortgeschützt oder gesperrt ist.
Umfang der Semesterapparate:
Bis zu 20 Titel (einzelne Aufsätze, kleine Teile eines Werkes) können pro Veranstaltung über StudIP für die Dauer eines Semesters zur Verfügung gestellt werden.
Notwendige Angaben in dem Online-Formular
Elektronische Semesterapparate werden unter dem Namen der Dozentin oder des Dozenten eingerichtet. Bei einer Gemeinschaftsveranstaltung muß kenntlich gemacht werden, unter welchem Namen der Semesterapparat eingerichtet werden soll.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, damit es nicht zu unnötigen Rückfragen kommt.
Auflösen der Semesterapparate
- Sommersemester nach dem 30. September
- Wintersemester nach dem 31. März
- Verlängerungen müssen rechtzeitig mit dem jeweiligen Bearbeiter abgesprochen werden.


