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Konventionelle Semester-, Examens- oder Klausurapparate

Semesterapparate werden für eine Lehrveranstaltung thematisch zusammengestellt und stehen den Studierenden als Präsenzliteratur zur Verfügung.

Vor Klausuren stellen wir in der Fachbibliothek Erziehungswissenschaften Klausurapparate mit Präsenzliteratur zur Verfügung.
Sie finden diese im Lesesaal im 5. OG neben dem Auskunftsplatz.

Vor Prüfungen stellen die Fachbibliothek Rechtswissenschaften und die Fachbibliothek Literatur- und Sprachwissenschaften Examensapparate mit Präsenzliteratur zur Verfügung. Sie finden diese im Lesesaal im 3. OG bzw. 4. OG neben dem Auskunftsplatz.

Zur Einrichtung eines Apparates verwenden Sie bitte unser Formular.


Abgabefristen der Literaturlisten

Semesterapparate werden jeweils zu Anfang des Sommer- und Wintersemesters zusammengestellt. Die Abgabetermine der Listen sind dementsprechend der
01. März und der 01. September. Die Listen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Literaturlisten, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, können nicht immer umgehend bearbeitet werden.

Literaturlisten für Klausur- oder Examensapparate müssen mindestens 4 Wochen vor Aufstellungstermin in der Bibliothek vorliegen. Bitte geben Sie das Aufstellungsdatum und das Auflösungsdatum des Apparates unbedingt an.


Umfang der Apparate

Bis zu 20 Monographien pro Veranstaltung (Ausnahmen nur auf Anfrage) stehen für die Dauer eines Semesters, Examens oder einer Klausur zur Verfügung. In die Apparate stellen wir Literatur aus allen Standorten der TIB/UB und der GWLB/NLB. Zeitschriften aller Standorte und Bücher auswärtiger Bibliotheken werden in die Semesterapparate nicht eingestellt.


Notwendige Angaben auf der Literaturliste

Bei einer Gemeinschaftsveranstaltung muss kenntlich gemacht werden, unter welchem Namen der Semesterapparat eingerichtet werden soll.
Examens- und Klausurapparate werden unter der Seminarbezeichnung eingerichtet.

Eine Literaturliste muss folgende Angaben enthalten:

  • Name der Dozentin oder des Dozenten
  • gewünschte Literatur (Autor, Titel, Signatur).
  • Nicht vorhandene Werke bitte als Kaufvorschläge kennzeichnen (im Bemerkungsfeld).
  • Kommentare oder Mitteilungen

Für die Vollständigkeit der Semesterapparate bis zum Beginn der Vorlesungszeit können wir keine Garantie übernehmen.


Auflösen der Semesterapparate

Die Apparate eines Sommersemesters werden in der Regel nach dem
30. September, diejenigen eines Wintersemesters nach dem 31. März aufgelöst. Die Verlängerung um ein weiteres Semester muss rechtzeitig vor diesen Terminen mitgeteilt werden.


Entleihen der Bände aus Semesterapparaten

Die Titel sind in der Regel über Kurzausleihe (Nacht- / Wochenendausleihe) ausleihbar.
Die Titel der Semesterapparate aus Haus 1, der Examens- und Klausurapparate sind generell nicht verleihbar.


Abgabe der Literaturlisten

Bitte erkundigen Sie sich per Mail oder telefonisch in der jeweiligen Fachbibliothek nach den Vorgaben.

Es steht Ihnen auch ein Formular zur Verfügung.

 
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