Ausleihe und Fernleihe
Ausleihe
Medien, die Sie aus den Magazinen bestellt haben oder vorgemerkte Bände liegen in den Leihstellen für Sie bereit.
Medien, die in den Freihandbereichen unserer Bibliothek stehen, entnehmen Sie selbst dem Regal. Die Verbuchung führen Sie an unseren Selbstverbuchungsautomaten in der Nähe der Leihstellen durch. Wenn es einen solchen Automaten nicht gibt oder wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an das Personal der Leihstelle.
Für behinderte Benutzerinnen und Benutzer mit einem Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50 % werden bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises verlängerte Ausleihfristen gewährt. Die verlängerte Erst-Leihfrist beträgt 90 Tage. Anschließend sind bis zu 6 Fristverlängerungen mit jeweils 4 Wochen Leihfrist möglich, wenn keine Vormerkungen vorliegen. Übernacht-Ausleihen werden für 3 Tage entliehen. Eine Möglichkeit der Fristverlängerung besteht bei diesen Entleihungen nicht. Benutzerinnen und Benutzer, die dieses Angebot nutzen möchten, melden dies in einer der Leihstellen an.
Fernleihe
Möchten Sie Bücher und Aufsätze bestellen, die bei uns nicht vorhanden sind? Dann geben Sie online eine Fernleihbestellung über den Gemeinsamen Verbundkatalog (GVK) auf.
- Voraussetzung: Online-Fernleihkonto
Führung auf Guthabenbasis, Einrichtung in der Leihstelle - Lieferzeit ca. 2 Wochen
- Bearbeitungsgebühr 1,50 EUR pro Bestellung
- Lieferung geht an die TIB/UB
- Benachrichtigung per E-Mail
- Abholung in der Leihstelle
- Zugangsprobleme
Falls Sie die gewünschte Literatur über die Datenbanken des GBV nicht ermitteln können oder eine Online-Bestellung nicht möglich ist, können Sie auch konventionell mit einem roten Fernleihschein bestellen. Die Fernleih-Gebühr von € 1,50 entrichten Sie bitte in der Leihstelle. Können wir Ihre Bestellung nicht im Inland erledigen, beschaffen wir auf Wunsch die Literatur für Sie auch im internationalen Leihverkehr. Dafür können zusätzliche Kosten entstehen. Die Informationsabteilungen beraten Sie vor Ort.
Siehe auch Kostenpflichtige Lieferdienste


