Rückgabe und Fristverlängerung
Achten Sie auf die Leihfristen. Geben Sie entliehene Bände rechtzeitig zurück oder nehmen Sie eine Fristverlängerung vor, um ein Mahnverfahren zu vermeiden, bei dem Gebühren anfallen würden.
Rückgabe
Ausgeliehene Medien können grundsätzlich an allen Bibliotheksstandorten oder in den unten genannten hannoverschen Bibliotheken zurückgeben werden. Kurzausleihen oder Werke, die über die Fernleihe beschafft wurden, können ausgenommen sein. Weitere Hinweise erhalten Sie in den Leihstellen.
- Bibliothek der Medizinischen Hochschule
- Bibliothek der Tierärztlichen Hochschule
- Zentralbibliothek und Teilbibliotheken der Hochschule Hannover
- Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek
- Bibliothek im Kurt-Schwitters-Forum
Sollten Sie einen entliehenen Band verloren haben, melden Sie dies bitte unverzüglich an dem Bibliotheksstandort, an dem Sie den Band entliehen haben, damit Ihnen keine Kosten durch Mahngebühren entstehen.
Fristverlängerung
Die Leihfrist wird je nach Medium und Bibliotheksstandort für 4 Wochen, 2 Wochen, 3 Tage oder über Nacht/über das Wochenende erteilt.
Leihfristen von Medien, die Sie für 4 Wochen oder 2 Wochen entliehen haben, können Sie selbst bis zu 5 mal verlängern, wenn keine Vormerkung von anderer Seite vorliegt. Melden Sie sich dazu im Katalog unter dem Menüpunkt Benutzer-Info an und wählen Sie die Registerkarte Entleihungen. Wählen Sie die Medien aus, deren Leihfrist Sie verlängern möchten, und klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche verlängern. Über erneutes Wählen der Registerkarte Entleihungen erhalten Sie die aktualisierte Übersicht Ihrer Entleihungen.
Eine sechste Fristverlängerung führt im Bedarfsfall das Personal der Leihstellen durch.
Bände, die Sie nach Ablauf der 6. Fristverlängerung weiterhin benötigen, legen Sie bitte in der Leihstelle vor.
Hinweis:
Leihfristen von Medien, die Sie für 3 Tage oder über Nacht/über das Wochenende entliehen haben, können Sie nicht verlängern. Bitte geben Sie diese Bände fristgerecht zurück.
Mahnverfahren
Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen Mahngebühren. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Wenn Sie eine Mahnung erhalten haben, nehmen Sie nach Möglichkeit eine Fristverlängerung vor, um weitere Mahnungen zu verhindern. Ist das nicht möglich bringen Sie die gemahnten Bände umgehend zurück um eine Ausleihsperre zu vermeiden.
Wichtige Informationen und die Rechtsbehelfsbelehrung zum Mahnverfahren.
Die Mahngebühren bezahlen Sie bei Rückgabe der Bände in der Leihstelle oder Sie überweisen den jeweiligen Betrag auf dieses Konto
Kontonummer 106027634
Kontoinhaber: Universitätsbibliothek Hannover
Bankleitzahl 250 500 00
Bank: Nord / LB Hannover.
Als Verwendungszweck geben Sie das Stichwort Mahngebühren und Ihre Bibliotheksausweisnummer an.


