Benutzung
Das Universitätsarchiv Hannover ist ein öffentliches Archiv im Sinne des
Niedersächsische Archivgesetzes vom 25. Mai 1993 in der Fassung vom 05. Nov. 2004.
Da für das Universitätsarchiv bisher keine eigene Benutzungsordnung erlassen wurde, gilt bis auf weiteres die Benutzungsordnung für die Staatsarchive in Niedersachsen, soweit sie für das Universitätsarchiv anwendbar ist.
Demnach hat jede Person das Recht zur Nutzung des Archivs für amtliche und wissenschaftliche Zwecke sowie bei sonst berechtigtem Interesse. Die Nutzung ist beim Universitätsarchiv unter Angabe des Benutzungszwecks zu beantragen. Über den Benutzungsantrag und eventuelle Bedingungen und Auflagen einer Benutzungserlaubnis entscheidet das Universitätsarchiv. Die Benutzung kann derzeit nur nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung beim Universitätsarchiv (Kontakt) erfolgen. Die übliche Benutzungsart für externe Nutzerinnen und Nutzer ist die persönliche Einsichtnahme im Lesesaal des Haus 2 der TIB/UB in Laatzen/Rethen. Es besteht kein Anspruch darauf, Archivgut in einer bestimmten Zeit oder größere Mengen von Archivgut gleichzeitig vorgelegt zu bekommen. Prinzipiell ist es leider nicht möglich, Reproduktionen von Archivalien anzufertigen; über Ausnahmen entscheidet das Universitätsarchiv.



