
Ab 01.03.2010 erhalten Sie die Mahnungen bei Leihfristüberschreitung per E-Mail, wenn Sie uns eine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben.
Falls Sie noch keine E-Mail-Adresse bei der TIB/UB hinterlegt haben, können Sie dies jederzeit in den Leihstellen nachholen.
Sie erhalten von uns eine E Mail Benachrichtigung:
Wenn Sie uns keine E-Mail-Adresse angeben möchten oder Ihre E-Mail-Adresse gelöscht werden soll, wenden Sie sich bitte an unsere Leihstellen.
Die oben aufgeführten Benachrichtigungen entfallen dementsprechend. Die Mahnungen erhalten Sie dann weiterhin per Post.