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Ab März 2010: Versand von Mahnschreiben per E-Mail

 

Ab 01.03.2010 erhalten Sie die Mahnungen bei Leihfristüberschreitung per E-Mail, wenn Sie uns eine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben.

 

Falls Sie noch keine E-Mail-Adresse bei der TIB/UB hinterlegt haben, können Sie dies jederzeit in den Leihstellen nachholen.

Sie erhalten von uns eine E Mail Benachrichtigung:

  • bei Mahnungen
  • bei der Bereitstellung vorgemerkter Medien
  • bei der Bereitstellung von Medien über Fernleihe
  • 3 Tage vor Ablauf der Leihfrist
  • als Erinnerung 4 Wochen vor Ablauf der Bibliotheksmitgliedschaft


Wenn Sie uns keine E-Mail-Adresse angeben möchten oder Ihre E-Mail-Adresse gelöscht werden soll, wenden Sie sich bitte an unsere Leihstellen.
Die oben aufgeführten Benachrichtigungen entfallen dementsprechend. Die Mahnungen erhalten Sie dann weiterhin per Post.


By: Marketing




Category: News-TIB/UB 29.01.10
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